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Kunstrecht im Lichte des Web 3.0 – Teil 4: Ist die Nutzung von NFTs bei bestehenden Lizenzverträgen urheberrechtlich erlaubt?

Foto von Antonio Solano
In unserem letzten Beitrag der Beitragsreihe „Kunstrecht im Lichte des Web 3.0“ haben wir uns angeschaut, wie und ob sich NFTs durch eine Markeneintragung schützen lassen. Im heutigen vierten Teil geht es um NFTs und das Urheberrecht. Genießen NFTs Urheberrechtsschutz? Welche Nutzungsart stellt die Verbreitung von NFTs dar? Und umfassen bestehende Lizenzverträge diese bereits?
Urheberrechtsschutz von NFTs
Ein Urheber ist der Schöpfer eines literarischen, wissenschaftlichen oder künstlerischen Werkes. Er wird vom Urheberrechtsgesetz für dieses Werk geschützt. Und wie sieht das bei NTFs aus? Zunächst lässt sich festhalten, dass geistiges Eigentum urheberrechtlichen Schutz genießen kann, wenn es sich dabei um persönliche geistige Schöpfungen handelt, die die nötige Schöpfungshöhe erreichen. Die Einordnung von NFTs ist jedoch gar nicht so leicht. NFTs verweisen auf urheberrechtsfähige Werke. Problematisch ist jedoch, dass nicht einheitlich geregelt ist, ob Rechte urheberrechtlicher Natur bereits mit oder durch den Verkauf des NFTs auf einen Käufer übergehen, oder ob im Rahmen der Transaktion auch Lizenzvereinbarungen über das Werk mitgeregelt werden müssen. Durch die Übertragung von Nutzungsrechten hat man dann gegebenfalls auch als Käufer des digitalen Guts/Werks das Recht, das Werk zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich auszustellen. Welche Probleme bei der Übertragung von Nutzungsrechten im Zusammenhang mit NFTs entstehen können, schauen wir uns an einem Beispielfall an.
Miramax gegen Tarantino – Übertragung der Nutzungsrechte an NFTs durch frühere Lizenzverträge?
Filmregisseur Quentin Tarantino und die Filmproduktionsgesellschaft Miramax streiten um die Rechte an dem Drehbuch zu dem US-amerikanischen Thriller „Pulp Fiction“. Tarantino möchte sein Drehbuch als NFT Sammlung anbieten. Nach eigenen Angaben sollen die NFTs die original handgeschriebenen Drehbücher inklusive gelöschter Szenen und Zusätze, wie Audiodateien, enthalten. Daraufhin wurde er von Miramax verklagt. Miramax behauptet unter anderem, dass Tarantino bereits im Jahr 1993 mit der Unterzeichnung eines Lizenzvertrages seine Rechte an dem Drehbuch an Miramax abgetreten hat – einschließlich der Rechte an NFTs. Problematisch ist jedoch, dass Tarantino durch den Vertrag nicht alle Rechte abgetreten hat. Darunter fallen zum Beispiel das Recht auf die Druckveröffentlichungen, einschließlich seines Drehbuchs oder auch der Making Of Bücher. Diese können „ohne Einschränkungen“ auch in Audio oder elektronischer Form veröffentlich werden. Was zeigt uns dieser rechtliche Streit nun?
Achtung bei der Übertragung von Nutzungsrechten
Dieser Fall könnte die erste große Entscheidung im Bereich NFT und Urheberrecht sein.
Miramax ist der Meinung, dass durch die Veröffentlichung der NFT Sammlung eine Urheberrechtsverletzung vorliegt, da die Rechte an NFTs nicht mehr bei Tarantino liegen würden, sondern an Miramax abgetreten seien worden. Dies ist erstaunlich und klingt vorerst paradox, da eines der noch bei Tarantino liegenden Rechte das Recht auf uneingeschränkte Druckveröffentlichung ist. Doch fallen NFTs in dieses Recht auf „Druckveröffentlichung“? Auch wenn man zunächst denken mag, dass NFTs nicht in der Kategorie „Druckveröffentlichung“ einzuordnen sind, darf man nicht vergessen, dass in dem Vertrag von 1993 auch die Rede von der Veröffentlichung in Audio- und elektronischen Formaten ist.
Somit liegt es nahe, dass die NFT Sammlung von Tarantino nicht die Urheberrechte von Miramax verletzt. Jedoch ist abzuwarten, wie dieser Streit ausgehen wird, da die Klage von Miramax nicht nur urheberrechtliche Fragen thematisiert.
Was bedeutet das für die Praxis?
NFTs sind schon lange nicht mehr nur ein Hype, sondern werden immer relevanter. Es ist jedoch nicht abschließend geklärt, welche Nutzungsarten die Nutzung von NFTs umfassen. Vielmehr bleibt abzuwarten, wie sich die Gerichte in Zukunft positionieren. Demnach ist es um so wichtiger, die Nutzung von NFTs in künftigen Lizenzverträgen ausdrücklich zu regeln. Doch wie genau sollte das aussehen?
Bei der Vereinbarung von Lizenzverträgen sollte man sehr genau auf die Formulierung und den Ausdruck achten, da sonst schnell Missverständnisse und Lücken auftreten können, die nicht gewollt sind und zu Rechtsstreitigkeiten führen können. Vor diesem Hintergrund sollten Urheberrechtsinhaber in gewissen Fällen die Übertragung ihrer Nutzungsrechte zeitlich und örtlich einschränken. Rechteerwerber sollten sich demgegenüber bei entsprechendem Interesse die Übertragung der Rechte an NFTs ausdrücklich absichern lassen.
NFTs können nicht nur urheberrechtliche Fragen aufwerfen, sondern spielen auch im Designrecht eine Rolle. Hiermit befassen wir uns im 5. Teil der Beitragsreihe „Kunstrechte im Lichte des Web 3.0“.
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