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20. NFTs im Musikbusiness – Neue Chancen für Musiker

Foto von Passakorn Prothien
Der NFT-Trend ist in Deutschland angekommen. In unserer Beitragsreihe „Kunstrecht im Lichte des Web 3.0“ haben wir uns bereits den juristischen Fragestellungen in diesem Zusammenhang gewidmet und Licht ins Dunkel gebracht. Auch für Musiker und das Musikbusiness gewinnen NFTs eine immer größere Bedeutung. Wie genau Musiker von NFTs profitieren können und welche rechtlichen Aspekte dabei beachtet werden müssen, schauen wir uns im Überblick an.
Merch als NFTs – Mehr als nur Musik
Mit Hilfe von NFTs können Musiker den Vertrieb von Fanartikeln auf eine ganz neue Ebene heben. So hat beispielsweise der Rapper CRO im Jahre 2021 vier NFT-Objekte seiner berühmten Maske versteigert. Für das erste dieser NFTs wurde eine stolze Summe von 26.777 € gezahlt. Ein weiteres Beispiel für die Nutzung von NFTs als Merch liefert der Rapper Kool Savas. Er versteigerte ein NFT des original handschriftlichen Songtextes seines Songs „Kind Of Rap“. Um die Einzigartigkeit zu gewähren, verbrannte er im Anschluss das Original im Beisein einer Notarin. Jedoch müssen Merchandise-Artikel nicht immer exklusiv sein, wie in diesen beiden Fällen. Musiker und Künstler können jeden erdenklichen Merch als NFT anbieten – weitere Beispiele sind sog. „Artist Cards“ (Sammelkarten), Kleidungsstücke oder auch Konzertkarten.
Tonaufnahmen als NFTs – Zwischen Unikat und Masse
In der Musikindustrie liegt der Fokus auf der Massenproduktion – und nicht, wie etwa im Bereich der bildenden Kunst, auf der Einzigartigkeit. In der Zeit von Streaming-Diensten hat jeder jederzeit und überall Zugriff auf eine schier unbegrenzte Anzahl an Songs. Die Musikindustrie muss dem daraus entstehenden Verlangen, ständig etwas Neues zu hören, nachkommen. Jedoch – oder vielleicht gerade deshalb – ist auf der anderen Seite der Wunsch nach einzigartigen Erlebnissen, wie zum Beispiel Konzerten oder Meet & Greets mit seinen Idolen, bei vielen Fans sehr stark ausgeprägt.
Mit NFTs haben Musiker nun die Möglichkeit, beide Aspekte zu kombinieren: Neben Merchandise können auch Songs oder kurze Tonaufnahmen als NFTs veräußert werden. Das NFT dient hierbei als „digitale Inhaberurkunde“. Damit stellen NFTs zum einen ein gutes Medium zum Verkauf und zur Verbreitung der Musik dar. Zum anderen hat man als Musiker die Möglichkeit, NFTs zu personalisieren und dem Konsumenten Einzigartige Add-Ons anzubieten. Diese können zum Beispiel VIP-Zugänge zu bestimmten Fan-Plattformen oder auch Hörproben von noch unveröffentlichten Songs sein. Der Kreativität sind hier keine Grenzen gesetzt.
NFT-Verträge im Musikbusiness – Rechtliche Aspekte
Nach den aktuellen Entwicklungen werden NFTs das Musikbusiness in Zukunft weiter erobern. Dabei darf nicht in Vergessenheit geraten, dass mehrere rechtliche Aspekte beachtet werden müssen. Wie eine rechtliche Absicherung genau aussieht, hängt von den jeweiligen Vertragspartnern des NFT-Vertrages und dem entsprechenden Produkt ab. Demnach ist es wichtig, sich vor der Vertragsgestaltung einen Überblick zu verschaffen. Wir schauen uns beispielhaft wichtige urheber- und markenrechtliche Aspekte an:
1. Urheberrechtliche Aspekte
Zunächst muss geklärt werden, wer Inhaber der Rechte ist, die durch einen NFT-Vertrag berührt werden. Sollte der jeweilige Vertragspartner nicht Inhaber der betroffenen Rechte sein, müssen diese vorher eingeholt werden. Darunter fallen zum Beispiel das Vervielfältigungsrecht (§ 16 UrhG), das Verbreitungsrecht (§ 17 UrhG) und das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19a UrhG). Weiterhin muss geklärt werden, um welche Nutzungsart es sich bei der Auswertung von NFT-Objekten handelt bzw. ob eine neue Nutzungsart im Sinne des § 31a UrhG vorliegt, die ggf. schon in bereits bestehenden Verträgen eingeräumt wurde. Lesen Sie hierzu auch unseren Beitrag „Ist die Nutzung von NFTs bei bestehenden Lizenzverträgen urheberrechtlich erlaubt?“.
Zudem ist ein genauer Blick auf die Verträge zwischen Künstlern und NFT-Plattform zu werfen, um etwa die Auskunfts- und Rechenschaftspflicht nach § 32d UrhG nicht zu unterlaufen.
2. Markenrechtliche Aspekte
Viele Musiker und Bands werden an der markenrechtlichen Verwertung ihres Namens interessiert sein. Dafür ist es erforderlich, sich die entsprechenden Markenrechte mit Hilfe einer Markeneintragung rechtzeitig zu sichern. So kann die Marke des Musikers bzw. der Band beispielsweise für Merchandise-Artikel geschützt werden.
Auch hier können NFTs eingesetzt werden. Zwar kann ein NFT an sich nicht als Marke geschützt werden, es können aber digitale Markenprodukte mit NFTs verbunden werden. Damit diese Nutzung unter den markenrechtlichen Schutz fällt, sollte das Markenportfolio auf virtuelle bzw. digitale Produkte erweitert werden. Das Europäische Markenamt (EUIPO) hat dazu bereits Leitlinien herausgegeben. Lesen Sie hierzu mehr in unserem Artikel „Wie Sie NFTs durch eine Markeneintragung schützen können“.
NFTs als Chance für Innovation im Musikbusiness
Wie wir bereits in unserer Beitragsreihe zum Kunstrecht in Verbindung mit NFTs festgestellt haben, ist der Hype um NFTs real und nicht zu unterschätzen. Für Musiker und Labels bieten NFTs nicht nur neue Chancen für Innovation, sondern auch einen neuen Zweig für Vertriebsmöglichkeiten. Das Gute: Wenn es darum geht, Produkte als NFTs anzubieten, sind der Kreativität grundsätzlich keine Grenzen gesetzt. Wir unterstützen Sie gerne bei dieser Reise und bieten Ihnen die nötige rechtliche Sicherheit.
Sollten Sie Fragen, Anregungen oder Feedback haben, zögern Sie nicht, mich anzusprechen. Ich freue mich auf Ihre Nachricht.