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Announcements

Baer Legal berät Familie Scheld bei dem Erwerb der Geschäftsanteile an der URBAN PIQNIQERS GmbH

Dezember 2022

Baer Legal, um die beiden Rechtsanwälte Stefan Räthe und Johannes Heid haben die Familie Scheld aus Köln bei dem Erwerb aller Geschäftsanteile an der URBAN PIQNIQERS GmbH erfolgreich beraten.

Neben der Beratung hinsichtlich der rechtlichen Konstruktion umfassten die Beratungsleistungen die Verhandlung und Erstellung der Vertragsdokumentation in Bezug auf den Erwerb der Geschäftsanteile an der URBAN PIQNIQERS GmbH.

Die URBAN PIQNIQERS GmbH ist insbesondere für ihren Flagship-Store „Feuer und Flamme“ in Köln bekannt. Die Familie Scheld betreibt bereits das Restaurant „Schelds em Oellig“ in Köln.

Wir gratulieren allen Beteiligten zu diesem erfolgreichen Geschäft und wünschen alles erdenklich Gute für die Zukunft!

Frisches Kapital: Baer Legal berät die Finanzierungsrunde für das Start-Up Matchday Nutrition GmbH

August 2022

Baer Legal, insbesondere Stefan Räthe, hat die Matchday Nutrition GmbH, ein Start-Up aus Berlin, sowie deren Gründer bei der Seed Extension Financing Round erfolgreich beraten. Mit dem neuen Kapital soll das Wachstum der Matchday Nutrition GmbH weiter vorangetrieben und das Produktportfolio erweitert werden. Die Kapitalerhöhung wurde Ende Mai finalisiert und im Juli im Handelsregister eingetragen. In der Finanzierungsrunde beteiligten sich neben den Bestandsinvestoren Döhler Ventures GmbH und Ole Ventures GmbH auch die KVV GmbH.

Das Berliner Unternehmen Matchday Nutrition GmbH ist mit ihrer Vision, ein ganzheitliches Ernährungskonzept speziell für Fußballer anzubieten, nicht nur innovativ, sondern auch erfolgreich. Bei der Erstellung des Ernährungskonzeptes wird das Gründerteam von einem Experten-Beirat aus Sportmedizinern, Athletiktrainern und Ernährungswissenschaftlern begleitet und unterstützt.

Wir gratulieren Matchday Nutrition GmbH zu diesem großartigen Erfolg und wünschen weiterhin nur das Beste für die Zukunft des Unternehmens!

Presse + PR

Redaktion

34. Bundesfinanzministerium veröffentlicht Eckpunkte der angekündigten Reform zur Besteuerung von Erlösen aus Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen

34. Bundesfinanzministerium veröffentlicht Eckpunkte der angekündigten Reform zur Besteuerung von Erlösen aus Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen

Bundesfinanzminister Christian Lindner plant die Besteuerung von Erlösen aus Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen zu verbessern. Die seit längerem angekündigte Reform soll primär die deutsche Start-up Szene stärken. Konkret stehen dabei zwei Änderungen im Fokus des veröffentlichten Eckpunktepapiers des Finanzministeriums. Zum einen soll der Steuerfreibetrag bei Mitarbeiterbeteiligungen deutlich angehoben werden. Zum anderen soll die „Dry-Income-Besteuerung“ angepasst werden.

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33. Die EU-Kommission genehmigt die Fortsetzung der Förderung durch den INVEST-Zuschuss für VC-Kapital in Deutschland

33. Die EU-Kommission genehmigt die Fortsetzung der Förderung durch den INVEST-Zuschuss für VC-Kapital in Deutschland

Nachdem Anfang des Jahres die beihilferechtlich notwendige Genehmigung auf europäischer Ebene weggefallen war, wurde jetzt die Verlängerung des EUR 187,7 Mio. umfassenden, Förderungsprogramms INVEST auf europäischer Ebene abgesegnet. Das Programm soll es privaten Investoren erleichtern und gleichzeitig Anreize geben, sich an jungen innovativen Unternehmen zu beteiligen.

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31. Amazon verletzt Markenrechte von Louboutin – Worauf Marktplatzbetreiber bei der Einstellung von Angeboten Dritter achten sollten

31. Amazon verletzt Markenrechte von Louboutin – Worauf Marktplatzbetreiber bei der Einstellung von Angeboten Dritter achten sollten

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im Dezember 2022 in einem Grundsatzurteil entschieden, dass Marktplatzanbieter für Markenrechtsverletzungen von Drittanbietern auf ihrer Website haften können. Gegen Amazon geklagt hatte der französische Designer Christian Louboutin, der Inhaber einer Unionsmarke für die auf der Sohle eines hochhackigen Schuhs aufgebrachte rote Farbe ist.

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30. Neue Gestaltungsspielräume durch das Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie (UmRUG)

30. Neue Gestaltungsspielräume durch das Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie (UmRUG)

Zum 31. Januar 2023 tritt das neue Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtline in Kraft. Damit wird die EU-Umwandlungsrichtlinie von 2019 im deutschen Recht umgesetzt. Im Mittelpunkt stehen vor allem Vorschriften für grenzüberschreitende Spaltung und Formwechsel sowie der Arbeitnehmerschutz währenddessen. Obwohl die Möglichkeit zum grenzüberschreitenden Formwechsel bereits durch den EuGH geschaffen wurde, fehlten bislang eindeutige und harmonisierte Regelungen. Dies führte dazu, dass Formwechsel und Spaltungen von außerordentlichen Unsicherheiten bezüglich ihrer Wirksamkeit geprägt waren.
Mit dem UmRUG soll diese Unsicherheit nun beseitigt werden.
Wie dies konkret erfolgen soll, im Einzelnen:

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29. Mitarbeiterbeteiligungsprogramme – Diese Begriffe sollte man kennen

29. Mitarbeiterbeteiligungsprogramme – Diese Begriffe sollte man kennen

Die Beteiligung von Mitarbeitern am Unternehmenserfolg ist sowohl aus Sicht der Mitarbeiter als auch aus Sicht des Unternehmens oft eine attraktive Alternative zu hohen Gehältern. So lässt sich mit einem anfänglich relativ geringen finanziellen Aufwand eine starke Bindung der Mitarbeiter an das Unternehmen erzielen. Gleichzeitig steigert die direkte Beteiligung der Mitarbeiter am Erfolg des Unternehmens deren Motivation und Produktivität. Für den Mitarbeiter bietet die Beteiligung, sei es durch eine virtuelle Beteiligung oder eine „echte“ Beteiligung, die Möglichkeit an einem potenziellen Exit entsprechend zu partizipieren. So können die Beteiligungen im Exit-Fall je nach Ausgestaltung durchaus zu sechs- vereinzelt auch siebenstelligen Ausschüttungen an den Mitarbeiter führen.

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