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Announcements

Baer Legal berät Familie Scheld bei dem Erwerb der Geschäftsanteile an der URBAN PIQNIQERS GmbH

Dezember 2022

Baer Legal, um die beiden Rechtsanwälte Stefan Räthe und Johannes Heid haben die Familie Scheld aus Köln bei dem Erwerb aller Geschäftsanteile an der URBAN PIQNIQERS GmbH erfolgreich beraten.

Neben der Beratung hinsichtlich der rechtlichen Konstruktion umfassten die Beratungsleistungen die Verhandlung und Erstellung der Vertragsdokumentation in Bezug auf den Erwerb der Geschäftsanteile an der URBAN PIQNIQERS GmbH.

Die URBAN PIQNIQERS GmbH ist insbesondere für ihren Flagship-Store „Feuer und Flamme“ in Köln bekannt. Die Familie Scheld betreibt bereits das Restaurant „Schelds em Oellig“ in Köln.

Wir gratulieren allen Beteiligten zu diesem erfolgreichen Geschäft und wünschen alles erdenklich Gute für die Zukunft!

Frisches Kapital: Baer Legal berät die Finanzierungsrunde für das Start-Up Matchday Nutrition GmbH

August 2022

Baer Legal, insbesondere Stefan Räthe, hat die Matchday Nutrition GmbH, ein Start-Up aus Berlin, sowie deren Gründer bei der Seed Extension Financing Round erfolgreich beraten. Mit dem neuen Kapital soll das Wachstum der Matchday Nutrition GmbH weiter vorangetrieben und das Produktportfolio erweitert werden. Die Kapitalerhöhung wurde Ende Mai finalisiert und im Juli im Handelsregister eingetragen. In der Finanzierungsrunde beteiligten sich neben den Bestandsinvestoren Döhler Ventures GmbH und Ole Ventures GmbH auch die KVV GmbH.

Das Berliner Unternehmen Matchday Nutrition GmbH ist mit ihrer Vision, ein ganzheitliches Ernährungskonzept speziell für Fußballer anzubieten, nicht nur innovativ, sondern auch erfolgreich. Bei der Erstellung des Ernährungskonzeptes wird das Gründerteam von einem Experten-Beirat aus Sportmedizinern, Athletiktrainern und Ernährungswissenschaftlern begleitet und unterstützt.

Wir gratulieren Matchday Nutrition GmbH zu diesem großartigen Erfolg und wünschen weiterhin nur das Beste für die Zukunft des Unternehmens!

Presse + PR

Redaktion

40. Regulatorische Herausforderungen für eHealth-Startups – Komplexität, Risiken und Chancen 

40. Regulatorische Herausforderungen für eHealth-Startups – Komplexität, Risiken und Chancen 

Innovation im Bereich Health-Tech gehört derzeit wohl zu den vielversprechendsten Segmenten für Gründer und Venture-Capital-Investoren. Kaum ein anderes Feld bietet ein vergleichbares Potential an Digitalisierungsbedarf, Innovationsraum und Marktkaufkraft. Dabei sind eHealth-Startups aber auch in besonderem Maße regulatorischen Anforderungen ausgesetzt. Digitale Produkt-Compliance im Gesundheitsbereich wird von Gründern und Investoren vielfach als Hemmnis empfunden. Gleichzeitig bietet eine frühzeitige Beschäftigung mit rechtlichen Anforderungen aber auch die Möglichkeit, bei Investoren und Kunden hervorzustechen.

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36. Gemeinnützige GmbH – Das Ausscheiden eines Gesellschafters und dessen Abfindung

36. Gemeinnützige GmbH – Das Ausscheiden eines Gesellschafters und dessen Abfindung

Welchen Abfindungsanspruch hat ein Gesellschafter, der aus einer gemeinnützigen GmbH ausscheidet?

Mit dieser Frage musste sich das OLG Hamm im April 2022 beschäftigen. In dem Gesellschaftsvertrag der gemeinnützigen GmbH hieß es unter anderem: „Scheidet ein Gesellschafter durch Kündigung, Einziehung oder durch eine die Einziehung ersetzende Übertragung an einen Dritten aus der Gesellschaft aus, steht ihm eine Abfindung zu. Die Abfindung berechnet sich nach dem Nennwert des Anteils des ausscheidenden Gesellschafters. […] Im Falle der Einziehung des Geschäftsanteils erhält der betroffene Gesellschafter nur den Nennwert seiner Stammeinlage erstattet.“

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35. Das Medienprivileg – Datenschutz vs. Pressefreiheit

35. Das Medienprivileg – Datenschutz vs. Pressefreiheit

Die Pressefreiheit ist die Basis einer demokratischen Gesellschaft und bildet als „public watchdog“ die vierte Gewalt im Staat. In einem Staat, in dem Medien nicht frei über Unrecht, Korruption oder andere kritische Themen berichten dürfen, werden Menschenrechte verletzt. Die Mitgliedsstaaten der EU stehen dabei vor der Herausforderung, die Pressefreiheit in Einklang mit dem Recht auf den Schutz personenbezogener Daten zu bringen. Dies kann die journalistische Arbeit eklatant einschränken. Denn wie viel wüssten wir über so manch kritischen politischen Sachverhalt, wenn wir eine Einwilligung der betroffenen Personen zur Veröffentlichung ihrer personenbezogenen Daten gebraucht hätten?

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