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41. Nutzung von ChatGPT im juristischen Arbeitsalltag – Chancen vs. Risiken

Foto von deepmind
Das KI-Tool „ChatGPT“ („Chat Generative Pre-trained Transformer“) ist in aller Munde. Da ChatGPT mittlerweile in vielen verschiedenen Bereichen bereits zum Einsatz kommt, stellt sich die Frage, ob das KI-Tool auch unterstützend und ohne Bedenken in sensibleren Bereichen eingesetzt werden kann. Eine umfassende Recherche unsererseits hat folgende Ergebnisse darüber ergeben, ob eine Nutzung von ChatGPT im juristischen Arbeitsalltag ohne Bedenken möglich wäre:
Einsatz von ChatGPT – Main Use Cases
„Open AI“ konstruierte das System hauptsächlich zur Generierung von Texten. Zu den Main Use Cases gehörten bislang die einfache Textproduktion und die Generierung von schriftlichem Content, wie Aufsätze, Gedichte oder Witze. Im Bildungssektor ist ebenfalls die Erstellung von Inhaltsangaben verschiedener Lektüren, das Berechnen einfacher Matheaufgaben, sowie die Umformulierung von ganzen Artikeln, einfachen Sätzen und ganzen Textabschnitten.
Immer beliebter wird dabei die Informationsbeschaffung. Die User stellen hierbei, ähnlich wie bei Google, Fragen an die KI, welche innerhalb von Sekunden beantwortet werden. Jedoch ist hierbei zu beachten, dass ChatGPT, anders als Google, die Inhalte aus verschiedenen Quellen bezieht. Quellen, die nicht immer zu rechtskonformen und korrekten Informationen führt.
Vor allem im Marketing & IT-Bereich wird viel ausprobiert. Implementiert wird das Tool zur Erleichterung bei der Generierung von schriftlichem Content, dazu zählen Blog-Artikel, Newsletter, Social Media-Beiträge, Werbeclaims, Tweets und Produktbeschreibungen.
ChatGPT soll sogar Unterstützung im SEO-Bereich bieten, wie bei der Keyword Recherche und beim Check vorhandener Texte. Eher fragwürdig ist der Einsatz bei Analysen des Nutzerverhaltens, wohingegen es im IT-Bereich seit längerem ohne Bedenken bei der Programmierung einfacher Standardbausteine und Überprüfung von Softwarecodes auf Bugs erfolgreich genutzt wird.
Woher bezieht die KI ihr Wissen genau?
Die KI bedient sich verschiedenster Quellen und lernt mit jeder Nutzung durch die Fragen und Konversationen mit Benutzern jedes Mal etwas Neues dazu, bzw. reichert es auf diesem Weg das vorhandene Wissen an. ChatGPT greift ähnlich, wie die größte und bekannteste Suchmaschine „Google“, auf die Inhalte des World Wide Webs zurück – diese Vorgehensweise bezieht sich bislang auf alle gesammelten Inhalte bis zum Jahre 2022. Nach aktuellem Stand wurde festgestellt, dass ChatGPT mittlerweile an der einen oder anderen Stelle auch gern etwas „dazu erfindet“.
Wofür ist ChatGPT geeignet und wofür eher nicht?
Ohne größere Bedenken lässt sich die KI bei der Erstellung von oberflächlichen Textbausteinen einsetzen, bspw. Bei der Kreation von Social Media Content. Allerdings sollte eine nachträgliche Überprüfung der Inhalte auf ihre Richtigkeit nicht ausgeschlossen werden.
Wichtig: Unsere Empfehlung geht daher auf eine primäre interne Nutzung von ChatGPT. Entworfene Texte sollten vor Veröffentlichung oder Weitergabe, z.B. an Kunden und / oder Mandanten tunlichst geprüft und überarbeitet werden. ChatGPT dient jedoch als gute Basis für Recherchearbeiten aller Art, auch die der juristischen Natur, insbesondere aufgrund der umfassenderen Suchfunktion, als die von Beck-Online und Juris. Auch beim Entwurf von Formulierungsalternativen ist ChatGPT eine gute Unterstützung.
Bei bloßer Textgenerierung bestehen keine urheberrechtlichen Bedenken, da der Text nicht der geistigen Schöpfung eines Menschen zuordenbar ist (Dr. Felix Krone, Urheberrechtlicher Schutz von ChatGPT-Texten, RDi, 2023, 117).
Ist im juristischen Bereich bei der Nutzung Vorsicht geboten?
Sobald juristisch fundierte Ausführungen notwendig werden, ist ChatGPT (noch) nicht (ChatGPT 4.0 steht schon in den Startlöchern) besonders sinnvoll, da juristische Subsumtion und Norm-Bezug nicht verlässlich abgebildet werden.
Dazu aus berufsrechtlicher Sicht: Bereits die Eingabe des Namen eines Mandanten oder des Gegners kann eine unzulässige Offenlegung gegenüber Dritten und damit einen Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht begründen (§ 43a II BRAO).
Microsoft betont dabei den Einsatz der KI durch einen klar entwickelten Ansatz, verantwortungsvoll umzusetzen und auch Unternehmen dabei zu unterstützen, das Tool verantwortungsvoll in ihre Strategien zu implementieren. Mehr zum Ansatz von Microsoft:
https://www.microsoft.com/de-de/ai/responsible-ai?rtc=1&activetab=pivot1:primaryr6
Fazit
Datenschutz und künstliche Intelligenzen wie ChatGPT, sind bislang noch kein kompatibles Thema.
KI-Tools sollten niemals mit sensiblen Daten “gefüttert” werden, da es sein kann, dass diese Daten an andere Nutzerinnen herausgegeben werden. Alle Daten werden an Stellen zwischengespeichert, die für sensible Infos nicht geeignet sind. Verantwortungsbewusstes Arbeiten mit dem Tool ist sehr wichtig, daher sollte bei der Nutzung bedacht werden, welche Art von Arbeiten mit ChatGPT als sinnvoll und unproblematisch erachtet werden kann.
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