News Room
05. News für Business Angels: Neue INVEST-Förderbedingungen für Investoren seit März 2022

Foto von Tim Mossholder
Seit März 2022 sind strengere Förderbedingungen im Rahmen des INVEST-Programms für WagniskapitalgeberInnen in Kraft. Damit sind Konstruktionen, die vormals förderfähig waren, nicht mehr förderfähig.
Was müssen Sie seit März 2022 beachten?
Bisher bekamen WagniskapitalgeberInnen bis zu 20 Prozent ihres Kapitals bei Investments in Start-ups vom Staat erstattet (bis zu einem maximalen Betrag von EUR 100.000).
Das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz durchgeführte Förderprogramm INVEST besteht aus einem Erwerbszuschuss und einem Exitzuschuss: Mit dem Erwerbszuschuss erhalten Business Angels 20 Prozent ihrer Investition steuerfrei erstattet. Mit dem Exitzuschuss können zudem auch Steuern auf Gewinne aus den Investments pauschal erstattet werden.
Seit März 2022 gelten für solche Investments strengere Bestimmungen:
- 25.000 Euro Mindestinvestitionssumme (vorher: 10.000 Euro),
- 10 Prozent Erwerbszuschuss bei Wandeldarlehen (vorher: 20 Prozent),
- förderfähig sind ausschließlich Erstinvestitionen.
Was ist die Konsequenz für Start-ups?
Besonders die bei Start-ups beliebte Konstruktion des Wandeldarlehens verliert durch die Herabsetzung der Förderleistung an Attraktivität für Business Angels.
InvestorInnen sollten genau darauf achten, die neuen Förderbedingungen einzuhalten, um die größtmögliche Förderung zu erhalten. Die aktuelle Förderrichtlinie finden Sie hier.
Wir unterstützen Sie gern bei der Beurteilung der Förderfähigkeit und der Beantragung Ihrer Förderung!
Sie haben Feedback oder möchten sich mit mir zu dem Thema austauschen? Dann schreiben Sie mir, ich freue mich auf Ihre Nachricht!