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11. Handelsblatt – Deutschlands Beste Anwälte 2022

Foto von Zena Bala
Stephan, mit dieser Auszeichnung schmücken wir uns gerne! Herzlichen Glückwunsch!
Vielen Dank! Ich habe mich wahnsinnig über die Auszeichnung gefreut!
„Kunstrecht“ – können wir überhaupt von einem „echten“ Rechtsgebiet sprechen?
Der Begriff der Kunst ist sehr vielfältig und lässt sich nicht so einfach definieren. Vereinfacht ausgedrückt, besteht Kunstrecht aus zahlreichen Disziplinen. Es schützt, regelt und erleichtert die Kreation, Nutzung und Vermarktung von Kunst. Es ist eine spannende Querschnittsmaterie. RechtsanwältInnen, die in der Praxis des Kunstrechts tätig sind, wenden sich an eine Vielzahl von Disziplinen wie geistiges Eigentum, Vertrags-, Verfassungs-, Delikts-, Steuer-, Handels- und internationales Recht.
Demnach wird Kunstrecht sehr wohl als echtes Rechtsgebiet gesehen und als solches auch anerkannt – es fasst mehrere komplexe Rechtsgebiete zusammen!
Als genanntes Rechtsgebiet des Kunstrechts: Welche Rolle spielt das Urheberrecht im Kunstrecht?
Urheberrecht ist ein besonders wichtiges Schutzrecht im Kunstrecht! Es gewährleistet – wie der Name schon sagt – den Schutz von geschaffenen Werken mit individuellem Charakter. Unter diese Werke fallen Kunst, Musik sowie Literatur. Es soll vor allem dem Werkschaffenden dabei umfassenden Schutz gewähren. Durch Vorschriften des Urheberrechts haben KünsterInnen unter anderem die Möglichkeit gegen Fälschungen oder unbefugte Nutzung ihres Werkes vorzugehen und sie können über die Erstveröffentlichung und Verwertung ihrer Werke sogar selbst entscheiden. Der Schutz eines Werkes greift ab dem Zeitpunkt seiner Fertigstellung und, obwohl „Kunst“ im weiteren Sinne „die Künste“ (Musik, Film, Theater, Literatur etc.) umfasst, betrifft Kunstrecht im traditionellen Sinne nur Werke der bildenden Kunst.
Was macht Kunstrecht für JuristInnen so spannend?
Jüngste Gerichtsverfahren, an denen KünstlerInnen und Kunstinstitutionen beteiligt waren, haben dem Kunstrecht große mediale Aufmerksamkeit geschenkt. Dies liegt auch an den spannenden Fällen und den beträchtlichen Geldsummen, die in einem schlecht regulierten Markt zirkulieren. Daher kann die Spezialisierung auf Kunstrecht ein unterhaltsamer, aber auch intellektuell anregender Karriereweg sein!
Inwieweit bietet die Digitalisierung eine Chance für den Kunstmarkt?
Wir neigen dazu einen Unterschied zu machen zwischen „künstlerische Kreativität“, die in erster Linie einen symbolischen und kommunikativen Wert hat, und „technischer Kreativität“, die primär der Lösung funktionaler Probleme dient. In beiden Fällen steht zu Beginn ein schöpferischer Akt. Seit der Covid-19-Pandemie und der damit eingehenden auferlegten Ausgangssperren, machen wir eine spannende Beobachtung: die Grenze zwischen künstlerischer und technischer Kreativität verschwimmt immer mehr und dank digitaler Medien hat der Konsum von digitaler Kunst einen dramatischen Aufschwung erlebt! Der Umsatz in diesem Bereich erreichte im Schnitt einen Anstieg von 37% des Gesamtumsatzes, im Vorjahr lag der noch bei 10% (Art Basel).
Daher sind digitale Werke und Werkzeuge im Kunstmarkt nicht mehr marginal, sondern absolut zentral! Insbesondere wenn wir an die Blockchain-Technologie denken – sie eröffnet ganz neue Möglichkeiten! Ihr Wirken auf grundlegende Aspekte ist essenziell geworden: dazu zählen Prüfung und Gewährleistung von Echtheit und Provenienz, Rechtstitel des Verkäufers, Möglichkeiten des Teileigentums, sowie Umgang mit Erlösen aus Kunstverkäufen zwischen verschiedenen beteiligten AkteurInnen.
Natürlich bergen die neuen Technologien auch Risiken. Ein großes Problem ist, dass bei der Blockchain-Technologie jeder von uns eine Datei erstellen kann und diese in eine NFT umwandeln kann, selbst wenn er kein Recht auf den Inhalt der NFT hat. So könnte jemand das Kunstwerk eines anderen Künstlers „prägen“ – ein klassischer Fall von Verletzung des geistigen Eigentums! Aber aufgrund der von NFTs erlaubten Anonymität ist so ein Vorgehen nur sehr schwer zu bekämpfen. Darüber hinaus wird viel Kritik über die horrenden Energiemengen laut, die erforderlich ist, um eine NFT zu prägen oder zu übertragen, insbesondere wenn das „Proof of Work“-Protokoll verwendet wird (wie bei NFTs, die auf Ethereum geprägt sind). Das ist nur eins der zahlreichen Probleme, die mit der Digitalisierung des Kunstmarkts einhergeht.
Um hier mehr Bewusstsein zu schaffen und rechtliche Hintergründe zu erläutern, vor allem im Hinblick auf Web 3.0., greifen wir dieses Thema in einer eigenen „Artikel-Serie“ auf. Veröffentlicht wird sie nächste Woche hier im Newsroom.
Als Mitinhaber einer Galerie, welche Prognose wagst Du über die Zukunft des Kunstmarkts im Zusammenhang mit dem digitalen Wandel zu machen und welche Bedeutung hat das für den Beruf eines Kunstanwalts?
Disruptive Technologien (wie Blockchain, KI, Smart Contracts, Virtual Reality und Augmented Reality) schaffen völlig neue Kunstwerke und Geschäftsmodelle, sie revolutionieren den Kunstmarkt! Das sind Innovationen, die völlig neue rechtliche Fragen aufwerfen, insbesondere in Bezug auf Urheberschaft, Authentizität, Vertretung und Garantien, finanzielle Regulierung des Kunsthandels, grenzüberschreitende Verkäufe, Rückverfolgbarkeit und Datenschutz von Transaktionen, sowie die Verwendung von Smart Contracts. Ein/e KunstanwältIn der Zukunft muss meines Erachtens zwangsläufig auch eine Affinität für Technologie und eine große Flexibilität und Anpassungsfähigkeit haben für sich schnell verändernde Märkte und deren Folgen.
Sie haben Feedback oder möchten sich mit Stephan Bücker mehr über das Thema austauschen? Dann schreiben Sie Stephan, er freut sich auf Ihre Nachricht!