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28. Der Schlüsselfaktor visueller Attraktivität – Neuerungen im EU-Designrecht

von | 8 Dez 2022 | Kunstrecht

Foto von tumsasedgars

Das europäische Designrecht ist bereits 20 Jahre alt und in diesem Zuge hat die Europäische Kommission eine Evaluierung der aktuellen Gesetzgebung vorgenommen und neue Entwürfe vorgelegt.

“The purpose of this evaluation is to […] analyse to what extent the current EU legislation on design protection, consisting of the Directive and the Regulation, has achieved its objectives in terms of efficiency, effectiveness, relevance, coherence and EU added value, and it shall provide clear indications of the degree to which that legislation is still considered to be fit for purpose.”

Insgesamt haben die Untersuchungen der aktuellen Gesetzgebung ergeben, dass grundsätzlich der Design Schutz in der EU zwar gut funktioniert, allerdings wurden einige Schwächen identifiziert.

Es wurden zwei wesentliche Probleme der aktuellen Richtlinie identifiziert, welche durch die Überarbeitung nun behoben werden sollen:

1. Einerseits soll die Störung des Handels innerhalb der EU und in einigen Mitgliedsstaaten bestehenden Wettbewerbsbeschränkungen bei Ersatzteilen für Reparatur überarbeitet werden. Unterschiedliche Schutzniveaus sind auf die Systematik des Designschutzes zurückzuführen, da sowohl die nationalen Ämter als auch das europäische Markenamt Designs eintragen können. Es ist auch möglich sowohl nationale als auch EU-Designs zu beantragen. Es geht also um Gesetzessystematik auf nationaler und europäischer Ebene und die Optimierung des Schutzes von Designs zugunsten der Anwender und Verbraucher.

2. Andererseits soll die Erlangung von Designschutz für Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen sowie einzelne Entwerfer erleichtert werden. Hindernisse sind in den teilweise veralteten, komplexen Verfahren und suboptimalen, für Gemeinschaftsgeschmacksmuster zu entrichtende Gebühren sowie divergierende, noch nicht an EU-System angepasste Vorschriften auf nationaler Ebene zu erkennen.- Hierzu zählen insbesondere die Gebühren zu senken und auch auf digitale Produkte anzuwenden.

Exkurs: Design

Das Designrecht schützt das Aussehen eines Produktes. Das Design eines Produktes macht es ansprechend und kann meist entscheidend für den Kauf eines Produktes sein;

“Visual appeal is one of the key factors that influence consumers‘ choice”

Ansprechendes und gutes Produktdesign ist mithin entscheidend im Wettbewerb unter den Produkten. Um Innovation und die Fortentwicklung von Produktdesign zu unterstützten, ist es insbesondere erforderlich für das digitale Zeitalter, dass die Anforderungen an das Designrecht dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. In anderen Worten, im Zuge der Digitalisierung besteht ein zunehmender Bedarf an einem zugänglichen, zukunftssicheren, wirksamen und kohärenten Rechtsschutz für das Designrecht.

Ergebnisse der Evaluierung  

Die Bewertung hat ergeben, dass die mit den EU-Vorschriften verfolgten Ziele sehr relevant sind. Allerdings hat sich auch herausgestellt, dass aufgrund mangelnder Bekanntheit die Schutzmechanismen nicht ausreichend genutzt werden. Eine wesentliche Schwäche der Gesetzgebung liegt in der Anwendung auf digitale Produkte. Zu nennen sind hier insbesondere Unsicherheiten in Bezug auf die Möglichkeiten des Schutzes von grafischen Benutzeroberflächen oder Symbole, sowie dynamische Ansichten. Auch hat sich herausgestellt, dass Geltungsbereich sowie Umfang von Schutzschranken der privaten Nutzung im Zusammenhang mit 3D-Druck Unklarheiten hervorrufen.  Unklare Definitionen des Geltungsbereiches des Schutzes sowie veraltete Verfahrensvorschriften für die Wiedergabe von Geschmacksmustern wurden als Mängel identifiziert.

Als positiv wurde die Effizienz bewertet, da ein einheitliches Eintragungssystem zu niedrigeren Eintragungskosten, geringerer Komplexität und weniger Verzögerung bei der Eintragung führt bei gleichzeitiger Transparenz und Vorhersehbarkeit.

Ausblick

Die Entwürfe der vorgeschlagenen Änderungen der Richtlinie sowie Verordnung wurden am 28. November 2022 online gestellt und sind abrufbar unter https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/12610-Intellectual-property-review-of-EU-rules-on-industrial-design-Design-Regulationen

Die Europäische Kommission stellt sich nun bis zum 23. Januar 2023 zur Konsultation.

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