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54. Einigung auf das Datengesetz „Data Act“ – Kaffee-Fans aufgepasst! 

von | 3 Jul 2023 | Datenschutz

Foto von Guillaume Périgois

Das fortschreitende Angebot des Internets der Dinge (Internet-of-Things; IoT) sorgt für ein exponentielles Wachstum auf dem digitalen Markt. Am Dienstag, den 27.06.2023, haben sich Vertreter der EU-Regierungen und des EU-Parlaments auf den sog. „Data Act“ geeinigt. Der Vorschlag des Gesetzes wurde von der EU-Kommission bereits im Februar 2022 eingereicht und regelt die Nutzung der Daten vernetzter Geräte des IoT. Was sich durch den „Data Act“ ändert und wie das Gesetz dabei helfen kann, endlich den perfekten Kaffee zuzubereiten, erfahren Sie in diesem Beitrag!

Vorteile der digitalen Revolution

Die EU prognostiziert einen Anstieg des Marktwerts des IoT von bis zu 8 Billionen Euro bis zum Jahr 2030. Durch die Nutzung vernetzter Geräte wie Smart-Home-Geräte, Fahrzeuge und Fertigungssysteme steigt auch das Datenvolumen in diesem Bereich rasant an. Die EU setzt sich mit Ihrem Vorschlag dafür ein, dass die dadurch generierten Daten nicht ungenutzt bleiben und alle Möglichkeiten vollends ausgeschöpft werden können.

Ziel ist die Förderung der Datenwirtschaft in der Europäischen Union auf der Grundlage der Bestimmungen des „Data Act“. Dies beinhaltet die Optimierung des Zugangs und der Nutzbarkeit von Daten aus der Industrie. Zudem soll künftig die Wettbewerbsfähigkeit auf dem europäischen Markt für Cloud-Anbieter gefördert werden. Die Vorteile der digitalen Revolution sollen so allen Marktteilnehmern zugutekommen.

Was ändert sich durch den „Data Act“?

Folgende Maßnahmen sieht der Gesetzesentwurf vor:

  • Nutzer vernetzter Geräte erhalten den vollen Zugriff und die Datenhoheit über die auf den Geräten und damit verbundenen Diensten erzeugten Daten. Um Innovationen zu fördern, erhalten Nutzer die Möglichkeit, die Daten an Dritte weiterzugeben.
  • Außerdem soll die Datenportabilität gestärkt werden. Somit können Verbraucher ungehindert zwischen den Geräteanbietern wechseln. Die Bindung an einen einzigen Anbieter wird damit verhindert.
  • Im B2B-Bereich beinhaltet der Gesetzesentwurf Maßnahmen zum Schutz vor missbräuchlichen, einseitig auferlegten Vertragsklauseln. Dies soll insb. EU-Unternehmen vor ungerechten Vereinbarungen durch nicht in der EU ansässige Unternehmen schützen und faire Verhandlungen fördern.
  • In Notsituationen wie Überschwemmungen oder Waldbränden erhalten öffentliche Stellen in Ausnahmefällen die Möglichkeit, auf die erzeugten Daten des IoT zuzugreifen.

Insgesamt stärkt das Gesetz die Rechte der Verbraucher und beinhaltet Schutzvorkehrungen gegen unrechtmäßige Datenweitergaben und benachteiligen Verträge im B2B-Bereich.

Was sind die konkreten Vorteile für Verbraucher?

Durch das Gesetz sollen niedrige Preise für etwaige Ersatzteile und Reparaturen gewährleistet werden. Bei einer Fehlermeldung oder Panne kann bisher nur der Hersteller auf die Daten zugreifen kann. Der „Data Act“ gibt dem Nutzer nun die Möglichkeit zu verlangen, dass ein kostengünstiger Reparaturdienst ebenfalls Zugang zu den Daten erhält.

Und wie bereitet man nun den perfekten Kaffee zu?

Erklärtes Ziel des Gesetzes ist es, auch den Verbrauchern den Zugang zu den von digitalen Geräten gesammelt Daten zu gewährleisten. Die EU-Kommission verdeutlich dies anhand des folgenden Beispiels:
Nicht nur der Hersteller der Kaffeemaschine soll technische Daten auslesen können, um das Gerät stetig weiterzuentwickeln. Auch der Nutzer der Kaffeemaschine soll die Möglichkeit haben, schnell und unkompliziert auslesen zu können, welche Wassermenge und wie viele Bohnen den perfekten Kaffee ergeben hat.
Sollten Sie also in Zukunft keine Waage und keinen Stift parat haben – kein Problem! Die Daten hält die Maschine direkt für Sie bereit. Voraussetzung ist jedoch, dass es sich um eine smarte Kaffeemaschine mit IoT-Endpunkt handelt.

Kritik aus der Wirtschaft

Technologie-Konzerne wie Siemens und SAP warnen jedoch, dass EU-Unternehmen Daten an Wettbewerber außerhalb der EU weitergeben müssen. Das geplante Gesetz hätte faktisch eine Verpflichtung zur Weitergabe von Daten und die Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen zur Folge und könne damit die Wettbewerbsfähigkeit außerhalb der EU beeinträchtigen.

Die EU-Kommission erklärte daraufhin, dass eine ausreichende Balance gefunden werden müsse, das Gesetz der Geschäftsgeheimnisse jedoch von dem geplanten „Data Act“ unberührt bleibe. Zudem sind für Unternehmen bereits ausreichende vertragliche und technische Schutzvorkehrungen vorgesehen.

Ausblick

Der „Data Act“ soll den freien Datenfluss innerhalb der Europäischen Union ermöglichen und Innovationen fördern. Gleichzeitig profitieren Verbraucher vom verbesserten Zugang zu Daten und der vereinfachten Datenportabilität. Nach der bereits erzielten Einigung der EU-Staaten steht nun noch die förmliche Verabschiedung im Plenum des Parlaments aus.

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