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13. Gründer und Geschäftsführer aufgepasst – Schafft Deutschland endlich den Sprung in die digitale Welt?

von | 20 Jul 2022 | Corporate/M&A, Digitalisierung

Foto von Avel Chuklanov

Am 01. August 2022 tritt das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtline (DiRUG) in Kraft. Ziel ist es unter anderem, durch mehr digitale Handlungs- und Kommunikationsmöglichkeiten die Online-Gründung von Unternehmen zu vereinfachen. Zudem sollen Registeranmeldungen als auch Beurkundungen durch digitale Mittel effizienter und kostengünstiger gestaltet werden.

Welche Neuerungen Sie als Gründer oder Geschäftsführer beachten sollten und was für Vorteile Sie aus den Neuerungen ziehen, schauen wir uns an:

1. Online-Gründung einer GmbH

Durch ein neues und gegen Hacker resistentes Videokommunikationssystem wird ab August 2022 die Online-Gründung einer GmbH oder UG rein digital möglich. Dies wurde, vor allem im Lichte der Corona-Pandemie, vor allem aber im Hinblick auf die digitale Welt, in der wir leben, auch Zeit. Die notariellen Grundsätze werden selbstverständlich auch bei der Online-Gründung einer GmbH oder UG nicht missachtet. So erfolgt die Identifikation der Beteiligten durch ein Tool, welches zum Beispiel den Chip des Personalausweises liest. Die Unterschrift auf Papier wird hier durch eine qualifizierte elektronische Signatur ersetzt.

Zudem sollen nun auch Sachgründungen mit einbezogen werden. Jedoch macht der Gesetzgeber hier eine Ausnahme und schließt Gegenstände, deren Übertragung beurkundungspflichtig ist, aus. Darunter fallen zum Beispiel Grundstücke oder auch Geschäftsanteile.

Leider bleibt es ausschließlich bei der Möglichkeit, eine GmbH oder UG online zu gründen. Die Online-Gründung anderer Kapitalgesellschaften, wie beispielsweise einer AG, wird außen vor gelassen und ist nicht von der Neuregelung umfasst.

2. Online-Verfahren bei Registeranmeldungen

Die Registeranmeldung wird vereinfacht. Künftig müssen die anmeldepflichtigen Personen (regelmäßig die Vertretungsorgane der Gesellschaft) nicht mehr persönlich beim Notar erscheinen, sondern können über eine Videoplattform die Registeranmeldung vornehmen und ihr Handzeichen notariell beglaubigen lassen. Im Gegensatz zur gerade erklärten Online-Gründung einer GmbH oder UG, ist die Online-Beglaubigung für Einzelkaufleute sowie für jede (deutsche) Kapitalgesellschaft möglich.

3. Offenlegung von Urkunden und anderen Informationen

Zudem gibt es nun einen neuen und deutlich einfacheren Weg, Urkunden wie Jahresabschlüsse, nicht mehr in einem separaten Portal zur Verfügung zu stellen. Unternehmer können die Urkunden und Rechnungsunterlagen in dem jeweils vorgesehenen Register eingetragen lassen. In diesem werden die Informationen dann online abrufbar sein. Als Add-on wird der Abruf kostenlos sein.

Wir begrüßen die Digitalisierungsrichtline und finden, dass es spätestens nach der Corona-Pandemie Zeit wurde, weitere Schritte in Richtung Online-Unternehmensgründung zu veranlassen. Gründer sollten die Möglichkeit haben, von den digitalen Technologien Gebrauch zu machen und diese für Ihr Unternehmen einsetzen zu können. Es bleibt spannend, ob und wann die nächste Änderung kommen wird.

Sollten Sie Hilfe bei der Online-Gründung Ihrer GmbH oder bei Registeranmeldungen haben, unterstützen wir Sie gerne. Ich freue mich auf Ihre Nachricht!

stefan.raethe@baer.legal