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33. Die EU-Kommission genehmigt die Fortsetzung der Förderung durch den INVEST-Zuschuss für VC-Kapital in Deutschland

Foto von Markus Winkler
Nachdem Anfang des Jahres die beihilferechtlich notwendige Genehmigung auf europäischer Ebene weggefallen war, wurde jetzt die Verlängerung des EUR 187,7 Mio. umfassenden, Förderungsprogramms INVEST auf europäischer Ebene abgesegnet. Das Programm soll es privaten Investoren erleichtern und gleichzeitig Anreize geben, sich an jungen innovativen Unternehmen zu beteiligen. Dabei werden sowohl Erwerbszuschüsse (in Höhe von nunmehr bis zu 25% der Kosten für den Erwerb der Anteile) als auch Exit-Zuschüsse gewährt. Die Exit-Zuschüsse („Exit Grants“) sollen einen pauschalen Ausgleich für anfallende Steuern auf Kapitalgewinne bei einem erfolgreichen Exit bieten.
Hier die wichtigsten Details des verlängerten Förderungsprogramms:
- Verlängerung der Genehmigung bis zum 31. Dezember 2026 mit einem jährlichen Budget von EUR 45.9 Mio.
- Eine Anhebung des Erwerbszuschusses um 5 % (von 20 auf 25 %).
- Einführung einer Investitionsobergrenzen für die jeweiligen Unternehmen (wobei ein Investor den Erwerbszuschusses bei einer Investition von bis zu EUR 200.000 pro Unternehmen in Anspruch nehmen kann) und einer Obergrenze von 25 % des investierten Betrags für Exit-Zuschüsse.
- Einführung einer Obergrenze von EUR 100.000 für den Gesamtbetrag, den ein Investor an Zuschüssen erhalten kann.
- Mindestinvestitionssumme wird von EUR 25.000 auf EUR 10.000 gesenkt.
- Aufnahme von eingetragenen Genossenschaften (eG) als potenzielle Investitionsempfänger.
Die neuen Förderbedingungen gelten für alle Anträge, die ab dem 06. Februar 2023 gestellt werden.
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