24. GmbH, GbR oder doch lieber UG? – Welche Rechtsform für Ihr Start-Up am besten geeignet ist

von | 10 Nov 2022 | Corporate/M&A, Start-Up

Foto von Cecilie Arcurs

Eine entscheidende Frage für viele Gründer eines Start-Ups ist, welche Rechtsform für ihr Unternehmen am besten geeignet ist. Kennt man als Gründer die Unterschiede der Rechtsformen nicht, kann sehr schnell Überforderung auftreten. Dabei darf die Entscheidung über die Rechtsform nicht unterschätzt werden. Sie legt nicht nur Grundlage für die spätere unternehmerische Tätigkeit, sondern hat erheblichen Einfluss auf Buchführungspflichten und weitere Formalitäten. Im Folgenden geben wir einen Überblick über die gängigsten Rechtsformen für die Gründung von Start-Ups:

Personen- oder Kapitalgesellschaft?

Zunächst muss grundlegend zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften unterschieden werden. Personengesellschaften sind in ihrer Gründung mit geringem bürokratischem Aufwand verbunden und dementsprechend unkompliziert. Problematisch kann es werden, wenn es um Haftungsfragen geht. Bei einem Zusammenschluss von Einzelpersonen, typischerweise zu einer GbR, haften die Gesellschafter mit ihrem privaten Vermögen. Kapitalgesellschaften hingegen haften mit dem gemeinschaftlichen Vermögen, dem Stamm- oder Grundkapital.

GbR: Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Personengesellschaft)

Die GbR gehört zu den beliebtesten Rechtsformen bei der Start-Up Gründung. Dies hat mehrere Gründe. Eine GbR kann formlos und ohne Stammkapital von zwei Personen gegründet werden. Zudem muss der Jahresabschluss nicht offengelegt werden. Kritisch ist die Wahl dieser Rechtsform allerdings, wenn ein erhöhtes Haftungsrisiko zu erwarten ist. Kommt es zum Haftungsfall, haften Sie als Gesellschafter der GbR persönlich mit ihrem privaten Vermögen. Sollten jedoch keine erhöhten Haftungsrisiken zu erwarten sein, ist die GbR als Rechtsform für Gründer durchaus ein probates Mittel, um den formellen Anforderungen einer GmbH, UG oder AG zu entgehen.

GmbH: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Kapitalgesellschaft)

Die GmbH ist der „Bestseller“ unter den Kapitalgesellschaften. Doch warum ist das so? Die Gründung einer GmbH ist relativ unkompliziert. Die Grundlage für eine GmbH-Gründung ist der Zusammenschluss mehrerer Gesellschafter oder auch einer Einzelperson und ein notarieller Gesellschaftsvertrag.

Für die meisten Gründer liegt der größte Vorteil einer GmbH darin, dass die Haftung der einzelnen Gesellschafter beschränkt ist. Im Haftungsfall haftet man nur in der Höhe der Stammeinlage und nicht mit dem gesamten Privatvermögen.

Das notwendige Stammkapital liegt bei mindestens 25.000 Euro. Davon muss die Hälfte eingezahlt sein, um die Eintragung in das Handelsregister bewirken zu können.

UG: Unternehmergesellschaft (Kapitalgesellschaft)

Die UG kann man als eine Sonder- bzw. Zwischenform der GmbH verstehen. Sie kann von bis zu drei Gesellschaftern gegründet werden, mit meinem Mindestkapital von einem Euro. Deswegen wird sie auch oft als „Mini GmbH“ bezeichnet. Jedoch ist für die meisten Unternehmen die UG keine dauerhafte Lösung, da zwingend Rücklagen, die bei mindestens 25 % des Jahresüberschusses liegen, gebildet werden müssen.

gGmbH: gemeinnützige GmbH (Kapitalgesellschaft)

Die Gründung einer gGmbH bietet sich besonders für Gründer an, die mit ihrem Start-Up soziale oder gemeinnützige Ziele verfolgen. Wie der Name schon sagt, ist die Gründung einer gGmbH nur möglich, wenn die Gemeinnützigkeit in der Satzung der Gesellschaft fest verankert ist.

Bei einer gGmbH werden die Vorteile der GmbH mit denen von gemeinnützigen Organisationen verbunden. Demnach profitieren Gründer einer gGmbH von Steuervorteilen, ähnlich wie Vereine, oder auch der Erlaubnis, Spenden entgegenzunehmen. Zudem ist die gGmbH von der Körperschafts- und der Gewerbesteuer befreit.

AG: Aktiengesellschaft (Kapitalgesellschaft)

Weiß man als Gründer von Anfang an, dass man regelmäßig frisches Kapital benötigt, sollte man über die AG als Rechtsform nachdenken. Das Grundkapital der Firma wird in Aktien zerlegt. Dadurch werden Investitionen von außen erleichtert. Jedoch ist eine AG grundsätzlich mit viel organisatorischem Aufwand verbunden. Ähnlich wie bei der GmbH, gibt es ein festgelegtes Grundkapital, hier jedoch in Höhe von mindestens 50.000 Euro, welches dann in Aktien aufgeteilt wird.

Die Wahl der richtigen Rechtsform – Eine individuelle und wichtige Entscheidung

Letztendlich hängt die Entscheidung über die Rechtsform bei der Start-Up Gründung von vielen verschiedenen Faktoren, wie zum Beispiel der Risikobereitschaft oder den persönlichen Beziehungen des Gründerteams, ab. Jedoch sollte man vorher genau abwägen und sich informieren, welche Rechtsform die richtige für sein Start-Up ist. Zwar ist man an diese nicht auf Dauer gebunden, jedoch ist ein Wechsel in eine andere Rechtsform meist sehr kompliziert und mit hohen Kosten verbunden.

Gerne beraten und unterstützen wir Sie bei der Findung der passenden Rechtsform für Ihr Start-Up oder auch bei dem Wechsel in eine andere Rechtsform. Ich freue mich auf Ihre Nachricht!

stefan.raethe@baer.legal