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19. Mitarbeiterbeteiligung – Wie man sich als Mitarbeiter am Erfolg des Unternehmens beteiligen kann

von | 30 Sep 2022 | Corporate/M&A

Foto von Charles Deluvio

Die Mitarbeiterbeteiligung ist vor allem in Start-Ups ein wichtiges und präsentes Thema, insbesondere auch, um exzellentes Personal an das Unternehmen zu binden. Denn eins ist klar: werden Mitarbeiter am Unternehmen beteiligt, steigert das die Motivation der Mitarbeiter und damit die Erfolgschancen des Unternehmens. Doch welche Formen der Mitarbeiterbeteiligung gibt es? Wir fassen die wichtigsten Modelle zusammen:

„Echte“ Unternehmensanteile und Anteiloptionen

 1. Stille Beteiligung

Bei der stillen Beteiligung investiert der Mitarbeiter zwar in das Unternehmen, tritt jedoch nach außen hin nicht als Investor oder Gesellschafter auf. Als stiller Investor erhält dieser keine Stimmrechte oder Ähnliches, wird allerdings am Unternehmenserfolg beteiligt. Daher auch der Name „Stille“ Beteiligung.

2. Offene oder auch direkte Beteiligung

Bei der offenen oder auch direkten Beteiligung tritt der Mitarbeiter auch nach außen als Investor oder Gesellschafter auf. Im Gegensatz zur stillen Beteiligung erhält der Mitarbeiter Mitspracherechte aufgrund seiner Gesellschafterstellung. Der Mitarbeiter muss in einem solchen Fall allerdings Kapital in die Gesellschaft geben, was zur höheren Eigenkapitalquote der Gesellschaft führt. Das wirkt sich positiv im Rahmen der Fremdfinanzierung der Gesellschaft aus.

3. Employee Stock Option Plan (ESOP)

Über den Employee Stock Option Plan können Mitarbeiter Unternehmensanteile (typischerweise Aktien oder auch GmbH-Anteile) erwerben. Die Konditionen, zu welchen der Mitarbeiter Anteile erwerben kann, werden bereits im Arbeitsvertrag oder im gesondert abzuschließenden ESOP festgehalten. Darunter fallen zum Beispiel die Fragen wann und unter welchen Bedingungen der Mitarbeiter Anteile erwerben oder auch wieder verlieren kann oder wie hoch die Anteile seien dürfen.

Virtuelle Beteiligung: Virtual Stock Option Plan (VSOP)

Grundsätzlich ist die virtuelle Beteiligung ein schuldrechtlicher Vertrag, bei dem der Mitarbeiter in finanzieller Hinsicht wie ein Gesellschafter angesehen wird. Es funktioniert in den Grundsätzen jedoch wie der Employee Stock Option Plan. Der Unterschied ist jedoch, dass der Mitarbeiter nicht die Option bekommt echte Unternehmensanteile zu erwerben, sondern virtuelle. Die sogenannten Virtual Stocks sind eine rein schuldvertragliche Regelung, bei der der Arbeitgeber garantiert, dass der Arbeitnehmer eine entsprechende Zahlung in Höhe der virtuellen Anteile erhält, wenn er zum Beispiel aus dem Unternehmen ausscheidet oder das Unternehmen verkauft wird. Demnach ist der Eintritt der Geldzahlung an eine bestimmte Bedingung geknüpft.

Weitere Modelle

1. Mitarbeiterguthaben

Bei dieser Sonderform wird der auszugebende Betrag in ein Guthaben umgewandelt. Das Guthaben wird dann auf ein Firmeninternes Konto eingezahlt. Dies hat den Vorteil, dass das Kapital dem Unternehmen bis zum Auszahlungszeitpunkt erhalten bleibt.

2. Mitarbeiterdarlehen

Hierbei handelt es sich um ein Darlehen, welches der Mitarbeiter dem Unternehmen gewährt. Das Darlehen ist jedoch kein klassisches Darlehen, da es meistens keine feste Verzinsung hat. Vielmehr werden die von dem Mitarbeiter überlassenen finanziellen Mitteln umsatz- oder gewinnabhängig verzinst.

Fazit

Mitarbeiterbeteiligungen können sehr sinnvoll sein, um Personal langfristig an das Unternehmen zu binden. Welches Modell am besten für Ihr Unternehmen bzw. Start-Up ist, hängt von den persönlichen Präferenzen der Mitarbeiter sowie von Ihren Zielen ab.

Gerne beraten und unterstützen wir Sie bei der Findung des passenden Modells für Ihr Unternehmen. Ich freue mich auf Ihre Nachricht!

stefan.raethe@baer.legal